Registrierung und Papierkram zuerst
Registrieren Sie Ihr Lebensmittelunternehmen vor dem ersten Verkauf bei der Lebensmittelüberwachung Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Viele Behörden haben dafür ein Online-Formular. Die Behörde kann vorbeikommen oder anrufen, um zu sehen, wie Sie die Ware lagern.
Verschlossene Markenware weiterzuverkaufen ist der leichtere Weg. Wer backt oder lose Süßigkeiten in Tüten umfüllt, ist für Allergenkennzeichnung und Hygiene selbst verantwortlich, und die Kontrolle schaut sich die Küche genauer an.
Notieren Sie zu jeder Charge, woher sie kommt, und heben Sie die Lieferantenrechnung auf. Wird ein Produkt zurückgerufen, etwa auf lebensmittelwarnung.de, sehen Sie sofort, in welche Bestellungen es gegangen ist.

















