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DAC7-Meldungen, Steuern auf Vinted und Kleinanzeigen, steuerfreie Privatverkäufe, ab wann Wiederverkauf ein Gewerbe ist und welche Belege Sie aufheben.

Aktualisiert am 10. Oktober 2026

Die Ausstattung für DAC7 und Vinted Steuern: privat verkaufen oder Gewerbe? auf schlichtem Hintergrund

Bevor Sie anfangen

DAC7-Meldungen, Steuern auf Vinted und Kleinanzeigen, steuerfreie Privatverkäufe, ab wann Wiederverkauf ein Gewerbe ist und welche Belege Sie aufheben.

Vinted, Kleinanzeigen, eBay und andere Plattformen melden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jeden Verkäufer, der auf der jeweiligen Plattform im Jahr 30 Verkäufe oder 2.000 € erreicht. Eine Meldung allein bedeutet keine Steuerschuld.

Die Regeln unten stammen vom Bundesfinanzministerium und vom BZSt, Stand Oktober 2026. Sie sind eine allgemeine Information und keine Steuerberatung. Liegt Ihr Fall auf der Kippe, vereinbaren Sie einen Termin bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Der Ratgeber

Jeder Schritt in der Reihenfolge, in der Sie ihn brauchen.

01

Die DAC7-Grenzen

Nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) meldet eine Plattform Sie nur dann nicht, wenn Sie im Kalenderjahr weniger als 30 Verkäufe und weniger als 2.000 € Umsatz auf ihr hatten. Erreichen Sie eine der beiden Grenzen, folgt die Meldung.

Das BZSt zählt Verkäufe, keine Artikel: Fünf T-Shirts in einer Bestellung sind ein Verkauf. Jede Plattform zählt für sich.

02

Diese Daten gehen ans BZSt

Die Meldung enthält Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer, die Beträge je Quartal, die Zahl der Verkäufe und die einbehaltenen Gebühren.

Jeden Januar stellt Ihnen die Plattform eine Übersicht der Daten bereit, die sie für das Vorjahr gemeldet hat. Legen Sie diese zu Ihren Unterlagen.

03

Gemeldet heißt nicht besteuert

Das BZSt gibt die Daten als Kontrollmitteilung an Ihr Finanzamt weiter. Ihre Steuer ändert sich nur, wenn die Verkäufe ohnehin steuerpflichtig waren.

Wer den eigenen Kleiderschrank, Kindersachen oder den gebrauchten Kinderwagen verkauft, zahlt darauf keine Steuer. Gegenstände des täglichen Gebrauchs fallen nicht unter die privaten Veräußerungsgeschäfte, und meist bringen sie weniger, als sie gekostet haben.

04

Privatverkauf mit Gewinn

Andere Dinge, die Sie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder verkaufen, etwa ein Sammlerstück oder limitierte Sneaker, gelten als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG.

Der Gewinn daraus bleibt steuerfrei, solange er im Jahr insgesamt unter 1.000 € liegt. Erreicht er 1.000 €, ist der ganze Gewinn steuerpflichtig und nicht nur der Teil darüber.

05

Ab wann es ein Gewerbe ist

Wer regelmäßig Ware einkauft, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, betreibt ein Gewerbe. Eine feste Zahl an Verkäufen gibt es dafür nicht: Sonntags auf dem Flohmarkt kaufen und montags bei Vinted einstellen ist Handel, den eigenen Dachboden leeren nicht.

Das Gewerbe melden Sie beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde an, vielerorts online. Danach schickt Ihnen das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie über ELSTER ausfüllen.

06

Die Kleinunternehmerregelung

Nach § 19 UStG weisen Sie keine Umsatzsteuer aus, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Diese Grenzen gelten seit 2025.

Überschreiten Sie im laufenden Jahr 100.000 €, fällt ab diesem Umsatz Umsatzsteuer an. Für das Folgejahr ist die Regelung dann ebenfalls weg.

07

Belege und Aufzeichnungen

Heben Sie Einkaufsbelege, die Jahresübersichten der Plattformen und eine einfache Liste aller Verkäufe mit Datum, Betrag und Plattform auf. Als Gewerbetreibende ermitteln Sie den Gewinn mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) in der Steuererklärung.

Trennen Sie Privates und eingekaufte Ware, in der Liste wie im Regal. Genau danach fragt das Finanzamt zuerst.

08

Wann sich Steuerberatung lohnt

Ein Termin lohnt sich, wenn Sie Privatsachen und Handelsware mischen, sich den Umsatzgrenzen nähern oder nach einer Plattformmeldung Post vom Finanzamt bekommen.

Bringen Sie die Plattformübersichten eines Jahres und Ihre Einkaufsbelege mit. Sortierte Zahlen machen den Termin kürzer und günstiger.

Checkliste

Gehen Sie sie vor jedem Versand durch.

  1. 1Verkäufe und Einnahmen je Plattform für dieses Jahr zählen
  2. 2Eigene Sachen und eingekaufte Ware getrennt halten
  3. 3Gewerbe anmelden, bevor Sie regelmäßig weiterverkaufen
  4. 4Gewinne aus Verkäufen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf notieren
  5. 5Belege, Plattformübersichten und Verkaufsliste aufbewahren
  6. 6Die Umsatzgrenzen von 25.000 € und 100.000 € im Blick behalten

Setups

Komplette Ausstattungen für eine bestimmte Art von Verkäufer, mit Kosten und Aufbauplan.

Fragen

Direkte Antworten auf die Fragen, die Verkäufer stellen.

Meldet Vinted mich dem Finanzamt?

Ja, sobald Sie auf Vinted im Jahr 30 Verkäufe oder 2.000 € erreichen. Die Meldung bedeutet nicht, dass Sie Steuern zahlen müssen.

Muss ich auf den Verkauf alter Kleidung Steuern zahlen?

Nein. Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind steuerfrei, auch oberhalb der Meldegrenzen.

Zählt ein Bündel als ein Verkauf?

Ja. Das BZSt zählt Geschäfte, eine Bestellung mit mehreren Artikeln ist also ein Verkauf.

Brauche ich für Kleinanzeigen ein Gewerbe?

Nur wenn Sie regelmäßig Ware zum Weiterverkauf einkaufen. Für den Verkauf eigener Haushaltssachen müssen Sie nichts anmelden.

Weise ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer aus?

Nein, solange Ihr Umsatz im Vorjahr bei höchstens 25.000 € lag und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt.

Ist das eine Steuerberatung?

Nein. Der Text fasst die offiziellen Hinweise zusammen. Für Ihren eigenen Fall fragen Sie eine Steuerberatung oder Ihr Finanzamt.